Es gilbt eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Honorierung der Anwaltstätigkeit. Von Pauschal-, Erfolgs- und Stundenhonorar, bis zur Prozesskostenfinanzierung durch Dritte ist alles denkbar. Eine Rechtsschutzversicherung hilft weiter. Der erste Anruf bei uns ist kostenfrei. Für eine Erstberatung mit Durchsicht der relevanten Unterlagen und einer Besprechung, vereinbaren wir meist ein Stundenhonorar von 200,-€ / h, bei minutengenauer Abrechnung.
Eine Kostenerstattung beim Gegner für den Fall des Obsiegens ist meist in Höhe der gesetzlichen Gebühren möglich.