Jahreiss, Stadler & Kollegen

Rechtsanwälte

Herzlich Willkommen

Rechtsberatung seit 1992 im Herzen von München am Stachus

Die Rechtsanwaltskanzlei JS-Kollegen führt, seit Ausscheiden der Kollegen Maciej zum 30.6.2020 und des Kollegen Fink zum 30.6.2021, die Rechtsberatungen der Sozietät Maciej-Fink-Jahreiss unter geändertem Namen fort. Bei kontinuierlicher Weiterentwicklung der digitalen und analogen Standards, steht die Kanzlei für die vertrauensvolle Interessenvertretung ihrer meist langjährigen Mandanten am Ort und in der Region. Durch die individuelle Spezialisierung der Kollegen ist es uns möglich, rasche und umfangreiche Rechtsberatung, insbesondere in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Medizinrecht und Arbeitsrecht, anzubieten. Daneben erlaubt uns die generalistische Ausbildung und die langjährige Prozesserfahrung auch die schnelle Hilfe bei den regelmäßigen Alltagsproblemen, wie z.B. einer normalen Scheidung oder einem gewöhnlichen Strafverfahren.

Gerne vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

089 / 54 78 13-03 oder mail@js-kollegen.de

Die Rechtsanwälte

Foto RA Jahreiss

Christian Jahreiss

Rechtsanwalt

Geboren in München, verwurzelt in Bayern, der Welt gegenüber offen, übe ich den Beruf des Rechtsanwalts seit 2007 in eigener Kanzlei für meine Mandanten aus. Seit 2014 sitze ich mit meinen Kollegen zusammen im Herzen von München am Stachus, mitten zwischen den Streitgerichten.

Seit dem ersten Tag meiner Anwaltstätigkeit beschäftige ich mich regelmäßig mit dem Verkehrsrecht und der Unfallregulierung. Die Tätigkeit in die Kanzlei Maciej-Fink-Jahreiss schärfte meine Kenntnisse im Familienrecht. Seit Eintritt des Kollegen Stadler ist zusätzlich das Medizinrecht wesentlicher Bestandteil meines Schaffens.

Foto RA Stadler

Raphael Stadler

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Medizinrecht

Nach dem Abitur am Maximiliansgymnasium in München studierte RA Stadler an der Ludwigs-Maximilians-Universität die Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte er ebenfalls im Oberlandesgerichtsbezirk München.

RA Stadler ist durch die Rechtsanwaltskammer München seit 2004 zur Anwaltschaft zugelassen und führt zusätzlich die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht. Darüber hinaus ist RA Stadler Wirtschaftsmediator.

Terminsvertretungen

auch kurzfristig, vor allen ortsansässigen Gerichten

Sie sind auf der Suche nach einem Terminsvertreter in München?

Die zentrale Lage unserer Kanzlei ermöglicht es, auch kurzfristig für Sie Terminsvertretungen in München vor sämtlichen ansässigen Gerichten wahrzunehmen.

Gerne lassen Sie uns hierzu die Handakte samt Untervollmacht elektronisch oder aber analog zukommen.

In der Regel nehmen wir den Termin für Sie bei Gebührenteilung der für einen ortsansässigen Anwalt anfallenden Gebühren (1/2 aus 3100 + 3104 + 7002 VV RVG) wahr. Eine individuelle Honorarabsprach ist aber ebenso möglich.

Terminsbericht, Kostenrechnung für Ihren Mandanten und Abrechnung erfolgen binnen 24h nach dem Termin.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung:

089 / 54 78 13-03 oder mail@js-kollegen.de

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Scheuen Sie sich nicht vor einer unverbindlichen Anfrage:

Wie ist der Ablauf eines Mandats?

Nutzen Sie unseren kostenfreien Telefonservice!
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Erstkontakt zu einem Anwalt

Wir hören uns Ihren Fall telefonisch an und geben Ihnen eine erste Einschätzung. Gegebenenfalls bitten wir Sie um die Übersendung relevanter Unterlagen und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung.

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Erstberatung und Auftrag

Nach Schilderung des Sachverhalts und Durchsicht der Unterlagen beraten wir Sie hinsichtlich der Rechtslage und den verschieden Handlungsoptionen. Schlussendlich entscheiden Sie, wie es weitergeht.
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Schriftverkehr mit den Beteiligten

Mit Erteilung des Mandats schreiben wir meist noch außergerichtlich die Beteiligten an und versuchen Ihre Interessen mit Vernunft und Maß zu erreichen. Ist dies nicht möglich, ebnen wir den Weg zur Klage.

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Vertretung vor Gericht

Sollte die Durchsetzung Ihrer Ansprüche den Weg zum Gericht erfordern, fertigen wir für Sie die Klage und vertreten Sie selbstverständlich auch im Termin.

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Vertretung in der Überprüfungsinstanz

Sollte das Urteil nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, prüfen wir für Sie die Entscheidung auf Rechtsfehler und Beraten Sie zu den Chancen eines Rechtsmittels, welches wir auch gerne für Sie führen.

Was kostet ein Anwalt?

Das Honorar des Anwalts ist frei vereinbar, wenn dies nicht geschieht gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Es gilbt eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Honorierung der Anwaltstätigkeit. Von Pauschal-, Erfolgs- und Stundenhonorar, bis zur Prozesskostenfinanzierung durch Dritte ist alles denkbar. Eine Rechtsschutzversicherung hilft weiter. Der erste Anruf bei uns ist kostenfrei. Für eine Erstberatung mit Durchsicht der relevanten Unterlagen und einer Besprechung, vereinbaren wir meist ein Stundenhonorar von 200,-€ / h, bei minutengenauer Abrechnung.

Eine Kostenerstattung beim Gegner für den Fall des Obsiegens ist meist in Höhe der gesetzlichen Gebühren möglich.